Spezialitätenfonds

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Sehr geehrter Herr Kunde,

wir möchten Sie allumfassen informieren und Ihnen auch auf neuen
Gebiten immer maßgeschneiderte Lösungsvorschläge und Ideen
präsentieren.

Seit kurzem können wir dies auch für eine Problemstellung leisten, die
weiter verbreitet ist als allgemein angenommen: die Auflösung von
Rücklagen nach

§ 6b EStG und die damit häufig einhergehenden hohen Steuerbelastungen.

Die Aufdeckung stiller Reserven im Betriebsvermögen kann bei Ver-
äußerungsgeschäften (z.B. dem Verkauf einer Geschäftsimmobilie)
schnell zu erheblichen Steuerzahlungen führen, da in den meisten
Fällen der Erlös sehr viel höher ist als der Buchwert des veräußerten
Wirtschaftsgutes.

Um die unmittelbare Zahlungsverpflichtung der Steuer hinauszuzögern
werden in diesem Zusammenhang häufig Rückstellungen gebildet, die
dann innerhalb eines festgesetzten Zeitraums aufgelöst werden müssen.

Durch sinnvolle Auflösung dieser Rücklagen und Neuinvestition in sub-
stanzstarke Immobilien wandeln Sie die anfallende Steuerlast um in einen
dauerhaften Ertrag!

Partner notwendig, der über eine hohe Kompetenz und einen guten
Marktzugang in den notwendigen Bereichen verfügt!

Besonders wichtig ist das individuell abgestimme Zusammenspiel von
Immobilienexpertise, Steuer- und Rechtsfragen. Am besten aus einer
Hand.

Genau diesen Partner haben wir für Sie gefunden.

Sprechen Sie uns unverbindlich an und informieren Sie sich über die
Vielzahl von Möglichkeiten, die sich Ihnen bieten werden!